Warum Betäubungsmittel besonders geregelt sind
Betäubungsmittel unterliegen strengen gesetzlichen und organisatorischen Anforderungen. Bestand, Zugang, Entnahme, Verabreichung und Vernichtung müssen nach den geltenden Vorgaben und dem internen Verfahren nachvollziehbar sein.
Dokumentation unmittelbar durchführen
Eintragungen erfolgen zeitnah, lesbar und eindeutig. Abweichungen dürfen nicht durch Vermutungen oder nachträgliche Anpassungen verdeckt werden. Fehler werden entsprechend dem vorgesehenen Korrekturverfahren kenntlich gemacht.
Bestandsabweichung
Stimmt der dokumentierte Bestand nicht mit dem tatsächlichen Bestand überein, muss die Abweichung sofort gemeldet, gesichert und nach Einrichtungsstandard geklärt werden. Eine Unterschrift für eine nicht selbst geprüfte Handlung ist unzulässig.
Sicherheitsprinzip
Nicht unter Zeitdruck improvisieren: Anordnung, Person, Arzneimittel, Dosis, Zeitpunkt, Applikationsweg und Dokumentation müssen eindeutig zusammenpassen.


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